Vorteile und Nachteile als Grenzgänger Schweiz

Übersicht Grenzgänger Deutschland - Schweiz Aufenthalter


Vorteile und Nachteile: Job in der Schweiz zu Deutschland

 

Arbeiten in Deutschland

 Arbeiten in der Schweiz - Grenzgänger

   

günstige Lebenshaltungskosten

höhere Löhne und Gehälter

kürzere Arbeitszeit

günstige Lebenshaltungskosten

mehr Urlaub

mehr Kindergartenplätze in D

mehr Feiertage

freie Krankenversicherungswahl

13. oder 14. Gehalt

Wochenaufenthalt in CH möglich

Werbungskostenabzug möglich

bessere Kollegialität

Elternzeit

Besserer Versicherungsschutz im Bereich: NBU, KTG, Pensionskasse

mehr Kindergartenplätze

höhere Rente durch BVG

Elterngeld

evtl. Wechselkursvorteil

höheres Kindergeld

Einkaufsvorteile F / D / CH / AT / I

 

Fortbildungsmöglichkeiten

 

Kinderfreundlichkeit in D

 

eventuell Differenzkindergeld und eventuell Familienzulagen

Immobilienerwerb Schweiz

Nachteile Beschäftigung in D gegenüber als Grenzgänger in CH

Berufstätigkeit

in Deutschland

als Grenzgänger in der Schweiz

   

höhere Steuerbelastung

Steueranmeldung beim FA

geringeres Gehalt

¼-jährliche Steuerzahlungen

schwache Sozialleistungen

höhere Steuern als in CH

Krankenversicherungspflicht

längere Arbeitszeiten

 

längerer Weg zur Arbeit

 

Pflicht zur Krankenversicherung in der Schweiz, für Deutsche Befreiung möglich

 

Beitrag zur KV zahlt AN selbst

 

weniger Urlaub

 

weniger Feiertage

 

leichter kündbar

 

Wartezeiten am Zoll

 

Ausländer in CH

 

alleinerziehend keine Elternzeit

 

alleinerziehend kein Elterngeld

 

Immobilienbesitz beschränkt möglich


Vorteile als Grenzgänger in der Schweiz gegenüber dem Aufenthalter in CH

aus der Sicht der Berater des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter  I•N•F•O e. V.

 Berufstätigkeit

als Grenzgänger in der Schweiz

als Aufenthalter in der Schweiz

   

höhere Löhne und Gehälter

höhere Löhne und Gehälter

günstige Lebenshaltungskosten

weniger Steuern

mehr Kindergartenplätze in D

reizvolles Wohnland

freie Krankenversicherungswahl

Dreisprachigkeit

Wochenaufenthalt in CH möglich

sicheres Einkommen in CHF

besserer Versicherungsschutz im Bereich: NBU, KTG, Pensionskasse

Besserer Versicherungsschutz im Bereich: NBV, KTG,Pensionskasse

höhere Rente durch BVG

höhere Rente durch BVG

evtl. Wechselkursvorteil

höheres ALV-Geld

Einkaufsvorteile F / D / CH / AT / I

nach 5 Jahren Dauerwohnrecht

Fortbildungsmöglichkeiten

Neutralität der Schweiz

Kinderfreundlichkeit in D

höherer Lebensstandard

eventuell Differenzkindergeld und eventuell Familienzulagen

Wohnungen komplett mit Einbau-

Küche, Waschmaschine und Trockner

Immobilienerwerb Schweiz

Rückerstattung höherer Mehrwertsteuer auf EU-Waren

Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung

mehr Dienstleistungen und höhere Qualität der Waren

 

Einkaufsvorteil D / F / CH / AT /

 

bessere Fortbildungsmöglichkeiten

 

Immobilienerwerb Schweiz


Nachteile des Grenzgänger in CH gegenüber dem Aufenthalter in CH

aus der Sicht der Berater des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter  I•N•F•O e. V.

 Berufstätigkeit

als Grenzgänger in der Schweiz

als Aufenthalter in der Schweiz

   

Steueranmeldung beim FA

Verwaltungsaufwand beim Umzug

¼-jährliche Steuerzahlungen

hohe Mieten

höhere Steuern als in CH

hohe Lebenshaltungskosten

längere Arbeitszeiten

längere Arbeitszeiten

längerer Weg zur Arbeit

Werbungskosten gar nicht oder nur beschränkt von der Steuer absetzbar

Pflicht zur Krankenversicherung in der Schweiz, für Deutsche Befreiung möglich

Pflicht zur Krankenversicherung in der Schweiz

Beitrag zur KV zahlt AN selbst

KV-Beitrag zahlt Arbeitnehmer selbst

weniger Urlaub

weniger Urlaub

weniger Feiertage

weniger Feiertage

leichter kündbar

leichter kündbar

Wartezeiten am Zoll

Reisepass notwendig

Ausländer in CH

Schulausbildung nicht immer gleich

alleinerziehend keine Elternzeit

14 Wochen Elternzeit,

alleinerziehend kein Elterngeld

14 Wochen Erziehungsgeld

Immobilienbesitz beschränkt möglich

Immobilienbesitz beschränkt möglich

 

kein BAföG

 

Eingeschränkte Möglichkeit zur Wahl

 

kein Personalausweis

 

beschränkte Bewilligung L

 

Ausländer in CH

 

Behördengänge immer nur über das Konsulat in Bern

 

Kfz muss eingeführt werden

 

Führerschein Umschreibung

 

Abmeldung in Deutschland