Rente

Home
zurück
Bestellformular
Schweiz Bewilligung
Entscheidungshilfen
Gespräch Arbeitgeber
Krankenversicherung
Nettolohn
Grenzgänger andersherum
Mitglieder
Steuern
weitere Beratungen
Wir über uns
für Arbeitgeber
Inhaltsverzeichnis

 

 

 

 

zur schnellen Kontaktaufnahme:

 

Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0)  7621  5083

 

Zweigstelle Bodensee

CH  Tel +41 (0)  71  6887802

KN Tel +49 (0) 7531  697855

 

Zweigstelle Freiburg

FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

Zweigstelle Karlsruhe

KA   Tel +49 (0) 721  93381993

 

 

 

Telefonzeiten

MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 18 Uhr

FR SA SO geschlossen

 

TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG

 

 

 

 

Besuchen Sie unseren Sponsor:

http://www.best-wash.de

SB Waschsalon in Lörrach

 

 

 

 

Besuchen Sie unsere weiteren Homepages, für noch mehr Information:

http://www.grenzgaenger.de

http://www.grenzgaengeranders.de

http://www.aufenthalter.ch

http://www.kurzaufenthalter.ch

http://www.krankenversichert.ch

http://www.schweizjob.ch

http://www.geldberatung.ch

http://www.lohnabzuege.ch

http://www.sachversichert.ch

http://www.niedergelassener.ch

http://www.60tageregelung.de

http://www.pensions-kassen.ch

http://www.grenzgaengerimmo.de

http://www.verein.biz

http://www.grenzgaengerrente.de

http://www.3tesaeule.ch

 

 

 

 

In der Schweiz besteht in der Rentenversicherung ein 3 Säulen Prinzip:

1. Säule AHV IV 

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung IV Invalidenversicherung. 

 

2. Säule BVG genannt Pensionskasse

Berufliche Vorsorge, Lohn- und Altersabhängig.

 

3. Säule sogenannte Säule. 3.a oder 3.b, Private Versorge

Für den Grenzgänger in der Schweiz nicht möglich, sollte möglichst in Deutschland bestehen. 

 

Grenzgänger, welche in der Schweiz arbeiten und in den Ruhestand treten (Frauen mit 63, bzw. ab 2005 mit 64 Jahren und Männer mit 65 Jahren), haben Anspruch auf AHV-Rente und BVG-Rente, ohne einen Wohnsitz in der Schweiz haben zu müssen.

 

Gleichzeitig werden die schweizerischen Beitragszeiten für die Erfüllung der nach deutschem Recht vorausgesetzten  Wartezeit auf den Rentenanspruch angerechnet.

 

Wir stellen unseren Mitgliedern eine spezielle Vorsorgeberechnung zur Verfügung, um die Ansprüche zu prüfen. 

 

Ausführliche Informationen in der Broschüre, hier anfordern

 

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562