Krankentagegeldversicherung Schweiz

Grenzgänger Schweiz: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Schweiz


Krankentagegeld Schweiz: Lohnfortzahlung für Grenzgänger

Voraussetzung für den Bezug von Krankentagegeld:
In der Schweiz bezahlt der Arbeitgeber, falls nichts anderes vereinbart wird, den Lohn bei Erkrankung des Arbeitnehmers nur dann weiter, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder es für mehr als drei Monate eingegangen wurde.

Gesetzliche „Minimum-Regelung, gilt auch bei Mutterschaft
Die Lohnfortzahlungspflicht besteht nach der gesetzlichen Regelung im ersten Dienstjahr für drei Wochen, danach für eine angemessen längere Zeit.

Arbeitsvertrag:
Es ist im Arbeitsvertrag festzulegen, für wie lange der Lohn im Krankheitsfall weiterbezahlt wird. Für die Zeit nach Beendigung der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers sollte eine existenzsichernde Krankentagegeldversicherung vorhanden sein. Diese kann in die Krankenversicherung eingeschlossen werden. Die Versicherung erhebt dafür einen zusätzlichen Beitrag.

Arbeitgeber bieten Krankentagegeldversicherungen an:
Viele schweizerische Arbeitgeber haben für Ihre Angestellten freiwillig eine kollektive Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Diese garantiert bei Krankheit, über das gesetzliche Minimum hinaus, während einer bestimmten Zeit, die Lohnfortzahlung, in der Regel 80% des Lohnes, während 720 Tagen.

Beitragszahlung zur Krankentagegeldversicherung:
Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung können vom Arbeitgeber getragen werden. Meist muss der Arbeitnehmer die Beiträge tragen oder die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Diese Beiträge werden direkt vom Lohn einbehalten. Sollte der Arbeitgeber vollständig die Beiträge zur
Krankentagegeldversicherung tragen, sind Teile der Beiträge steuerpflichtiges Einkommen.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Der Arbeitnehmer, der einer betrieblichen Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) angehört, verliert mit Ausscheiden aus der Firma auch seinen Taggeldanspruch. Sein Versicherungsschutz bleibt nur dann bestehen, wenn er freiwillig der Einzelversicherung beitritt. Dies gilt auch bei Schwangerschaft.
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kollektiv versichert ist. Bei einer Kündigung während einer Erkrankung bleibt der Taggeldanspruch auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen, und zwar bis zur vereinbarten Leistungsdauer.

Kürzung des Krankentagegeldes:
Folgende Sportarten betrachten die Versicherungen in der Schweiz als Wagnisse, so dass Kürzungen des Krankentagegeldes erfolgen können:

Autorennen, Extremkarate, Box- oder Kampfsport-Wettkämpfe, Motorboot- und Motorradrennen, Abfahrtsrennen mit Mountainbike, Skigeschwindigkeitsfahren, Tauchen tiefer als 40 Meter, Riverboogie (Wildwasserfahrt auf Schwimmbob), Snowrafting (Schlauchbootfahren auf Skipisten).

Bei folgenden Sportarten kann die Versicherung im Einzelfall (bei zu hohem Risiko) ggf. Taggelder kürzen:

Hängegleiterflüge, Kanu- und Kajakfahrten, Canyoning, Hochseesegeln, Alpinismus.


Grenzgänger Schweiz: Krankentagegeld und Mutterschaft

Werdende Mütter sollten beachten, dass Mutterschaft Krankheit gleichgestellt ist, und Leistungen nur im o. g. Rahmen erfolgen. Es sollte ein ausreichender Versicherungsschutz auch für die Lohnfortzahlung bestehen.

Gesetzlich geregelte Mutterschaftsversicherung
Arbeitnehmerinnen und Selbstständigerwerbende bekommen nach der Entbindung 80 % des Lohnes 14 Wochen weiterbezahlt, maximal CHF 196 pro Tag.

Hinweis: Mehr Informationen zum Thema: Grenzgänger und Mutterschaft in der Schweiz, finden Sie in unserer Broschüre "Ich arbeite in der Schweiz und werde Mutter"