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CH  Tel +41 (0)  71  6887802

KN Tel +49 (0) 7531  697855

 

Zweigstelle Freiburg

FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

Zweigstelle Karlsruhe

KA   Tel +49 (0) 721  93381993

 

 

 

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DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 18 Uhr

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Situation Familie Erwerbstätigkeit Arbeitnehmer Erwerbstätigkeit anderer Elternteil*  Zulage Differenzzulagen
verheiratet CH nicht erwerbstätig CH EU**
CH CH CH keine
CH EU, unter 400,- € mtl. CH EU**
CH EU, über 400,- € mtl. EU** entfällt***
ledig CH siehe oben s.o. s.o.
ledig CH zerstritten, allein erziehend+ CH keine
verwitwet CH _ CH keine

*bei   *Selbständig Erwerbstätig mit Beiträgen zur Rentenversicherung, Beschäftigung mit Versicherungspflicht zur Bundesagentur für Arbeit, bei Bezug von Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengel, Arbeitslosenhilfe sowie bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis der Elternzeit, Beschäftigung als Beamter mit Besoldung die bei Arbeitnehmer zu einer Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit führen würde.

tnis in ** der andere Elternteil

*** bzw. CH, falls Leistung dort höher

+ wenn anderer Elternteil erwerbstätig ist, Zulage in EU

Diese Regelungen gelten für die Elternteile, unabhängig davon ob sie verheiratet sind oder nicht.

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562