Grenzgängerbewilligung

G-Bewilligung | Arbeitserlaubnis Schweiz | Ausländerausweis G


Die Grenzgängerbewilligung - G -

Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die über eine Arbeitsbescheinigung (Arbeitsvertrag) zwischen drei Monaten und bis zu einem Jahr verfügen, erhalten für die Dauer ihres Arbeitsverhältnisses eine Grenzgängerbewilligung. Diese Bewilligung kann verlängert werden, wenn die Anstellung fortgesetzt wird. Bei Bestehen eines einjährigen oder länger dauernden Arbeitsverhältnisses wird eine Grenzgängerbewilligung mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Der Arbeitgeber und Arbeitsbeginn wird im Grenzgängerausweis eingetragen.