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zur schnellen Kontaktaufnahme:

 

Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0)  7621  5083

 

Zweigstelle Bodensee

CH  Tel +41 (0)  71  6887802

KN Tel +49 (0) 7531  697855

 

Zweigstelle Freiburg

FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

Zweigstelle Karlsruhe

KA   Tel +49 (0) 721  93381993

 

 

 

Telefonzeiten

MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 18 Uhr

FR SA SO geschlossen

 

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Was alles im Gespräch mit dem Arbeitgeber oder später geklärt werden sollte:

 

Gehalt / Lohn
Personalvorsorge BVG Betriebliche Altersvorsorge 2. Säule (pflicht) , Arbeitgeber bieten oft einen Einkauf an, dies ist eine Kann Bestimmung.
Kündigungsfristen (Kündigung jeder Zeit möglich)
Kindergeld / Kinderzulage
Familienzulage
Unfallversicherung UVG NBU (pflicht)
Vermögenswirksame Leistungen (gibt es in der Schweiz nicht)
Gehaltsumwandlung / Direktversicherung (gibt es in der Schweiz nicht) siehe Personalvorsorge
Krankentagegeldversicherung KTG
Pflegeversicherung (PV) (wird nicht über den Arbeitgeber abgeschlossen)
Spesenersatz
Steuern (als Grenzgänger in Deutschland steuerpflichtig, Abzug einer Quellensteuer in der Schweiz)
Geldtransfer Konto Schweiz Konto Deutschland
Urlaubs-/ Weihnachtsgeld (nicht immer üblich)
Arbeitszeiten
Rentenversicherung AHV IV 1.Säule (pflicht)
Arbeitslosenversicherung ALV (pflicht)
Fahrtkosten
Krankenversicherung KV (wird nicht über den Arbeitgeber abgeschlossen)  

Es wird kein Beitrag durch den Arbeitgeber übernommen

 

 

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562