Welche
Voraussetzungen gibt es, um in der Schweiz arbeiten zu können?
Der künftige Arbeitgeber in der Schweiz muss eine
Grenzgängerbewilligung beantragen.
Auf
welcher Grundlage ist ein arbeiten und wohnen in der Schweiz möglich?
Die bilateralen
Verträge zwischen der Schweiz und der EU ermöglichen das arbeiten in
der Schweiz.
Was passiert mit
der deutschen Steuerkarte?
Die deutsche Steuerkarte wird leer mit der Steuererklärung
beim Heimatfinanzamt zurückgegeben.
Wie ist das mit
den Steuern?
Der Arbeitgeber des Grenzgängers Schweizer
Quellensteuer ein, deutsche Steuern sind beim Wohnortfinanzamt abzuführen.
Wie hoch sind
die Steuerabzüge in der Schweiz?
Die Quellensteuer für Grenzgänger beträgt 4,5 % vom
Bruttolohn und wird auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Die Berechnung
kann durch den Grenzgänger I•N•F•O
e.V. erfolgen.
Wie
bekomme ich meinen monatlichen Lohn?
Der
schweizer Arbeitgeber überweist das Gehalt auf ein Girokonto in der
Schweiz. Es muss bei einer schweizer Bank ein Gehaltskonto lautend auf
Schweizer Franken eröffnet werden.
Girokontoübersicht
Was ist mit der
Rente? 1. und 2. Säule
Der Arbeitgeber führt Sozialversicherungsbeiträge ab
und legt denselben Beitrag dazu. Nach mehr als 12 Monaten Arbeit in der Schweiz
erwirbt man schweizer Rentenansprüche AHV 1. Säule.
Zusätzlich wird ein Beitrag an die Pensionskasse abgeführt
BVG 2. Säule.
Was ist zu tun,
wenn Arbeitslosigkeit eintritt?
Es besteht Versicherungsschutz . Der Grenzgänger meldet
sich beim Arbeitsamt am Wohnort und erhält dort Arbeitslosengeld.
Wird die
Krankenversicherung über den Arbeitgeber erledigt?
Nein, der
Grenzgänger muss sich selbst versichern:
- Es gibt auch keinen Arbeitgeberanteil zur
Krankenkasse.
- Es besteht eine Krankenversicherungspflicht, von
welcher man sich als Grenzgänger befreien lassen kann.
- Wir empfehlen eine Beratung im Grenzgänger I•N•F•O
e.V.
Kann ich wieder
zurück in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung?
- dies ist von Fall zu Fall möglich.
Woher bekomme
ich Kindergeld und Familienzulage?
- das Kindergeld und eine evtl. Familienzulage wird über
den schweizer Arbeitgeber ausgezahlt
- ein evtl. Differenzkindergeld muss bei der deutschen
Familienkasse beantragt werden.
- oder es kann das volle Kindergeld in Deutschland
bezogen werden.
Die Reglungen hierzu sind eindeutig. Mehr finden Sie unter Kindergeld
Habe ich einen Kündigungsschutz
und wie lange?
Einen Kündigungsschutz wie in Deutschland gibt es in
der Schweiz nicht. Üblich sind 7 Tage während der Probezeit. Ein Monat im 1.
Dienstjahr, zwei Monate ab dem 2. Dienstjahr und drei Monate ab Beginn des
zehnten Dienstjahres.
Mit welchen weiteren Änderungen habe ich zu rechnen?
Antworten finden Grenzgänger
hier.