Bewilligungen in der Schweiz: Arbeitsbewilligung Aufenthaltsbewilligung | Grenzgängerbewilligung


Arbeitsbewilligung und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz:

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Wer in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt eine Arbeitsbewilligung. Um in der Schweiz leben zu können, bedarf es einer Aufenthaltsbewilligung.

Die Bewilligung muss beim kantonalen Amt beantragt werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Bewilligung für seinen Arbeitnehmer zu beantragen.

Die Wahl der Bewilligung kann für viele Aspekte entscheidend sein und sollte gut durchdacht sein. Wir beraten Sie hierzu gerne!


Grenzgängerbewilligung

Grenzgängerbewilligung:
G-Bewilligung
(5 Jahre gültig)
Grenzgänger / Wochengrenzgänger

Kurzaufenthaltsbewilligung

Kurzaufenthaltsbewilligung:
L-Bewilligung
(bis zu einem Jahr)
Grenzgänger / Aufenthalter Schweiz

Aufenthaltsbewilligung

Aufenthaltsbewilligung:
B-Bewilligung
(5 Jahre gültig) 
Aufenthalter in der Schweiz

Niederlassungsbewilligung

Niederlassungsbewilligung:
C-Bewilligung
(nach 5 Jahren B-Bewilligung)
Niedergelassene in der Schweiz